Dienste

INCA ist eine Beratungsstelle für italienische Auswanderer. Alle Dienstleistungen sind gebührenfrei. In der Schweiz sind wir seit über 50 Jahren tätig.

Unsere Aufgabenbereiche umfassen:

Gesuche für Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen in der Schweiz und in Europa (EU)
Hat ein Arbeitnehmer in verschiedenen Länder der EU gearbeitet, reichen wir Gesuche bei den betreffenden ausländischen Versicherungsanstalten. Dank unseres Verbindungsnetzes können wir den Weg der Anfragen bestmöglich verfolgen und – falls nötig – die Versicherungsanstalten mahnen.

Gesuche für Leistungen aus der Unfall- oder Krankentaggeldversicherung.
Wir betreuen unsere Klienten gegenüber den entsprechenden Versicherungsträger bezüglich Leistungsansprüche wegen Unfall, Berufskrankheit oder krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit.

Beschwerden gegen Entscheide der IV und der AHV in der Schweiz, bzw. von ausländischen Versicherungsanstalten.
Im Falle einer Beanstandung eines schweizerischen Rentenbescheides schreitet unser Rechtsdienst in Basel ein, für Italien unser Rechtsdienst in Rom. Beschwerden in anderen europäischen Ländern lassen wir durch unsere Büros in den jeweiligen Ländern führen.

Leistungen aus der 2. Säule
Seit Inkrafttreten der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU sind ausländische Arbeitnehmer oft verwirrt, was die Bestimmungen der 2.Säule betrifft. Auch in diesem Bereich reichen wir Leistungsgesuche ein und stellen Nachforschungen an betreffend verschollene Guthaben, auch für vor 1985 entstandene.

Die von uns betreuten Personen sind meistens über 50 Jahre alt. Wir unterstützen aber auch Jüngere, die eine Invaliden-,Unfall- oder Hinterbliebenenrente beantragen (in Italien haben auch die Männer das Recht auf eine solche Leistung). Wir beantworten alle Fragen, die die Beziehungen zwischen den Betreuten und den Sozialversicherungen oder der öffentlichen Verwaltung betreffen.