Die Bürgerrechte - Direkte Demokratie

Die Bürgerrechte - „Direkte Demokratie“

Jeder Schweizer Bürger hat zwei spezielle Grundrechte:

- die Volksinitiative:

100'000 Bürger können die Abstimmung über einen Gesetzesantrag verlangen;

- das obligatorische oder fakultative Referendum:

Die Bürger können über ein bereits vom Parlament verabschiedetes Gesetz abstimmen. Das obligatorische Referendum wird von der Legislative dem Volk unterbreitet, das fakultative kann von mindestens 50'000 Bürgern verlangt werden. Der Volksentscheid ist gültig, wenn er die Mehrheit der Stimmenden und der Kantone hinter sich versammeln kann.

Einzelne Gemeinden und Kantone geben ausländischen Bürgern das Stimmrecht sowie das aktive und passive Wahlrecht auf Gemeindeebene (z.B. Waadt, Neuenburg, Jura).