In der Schweiz ist die Versicherung gegen Krankheit und Unfall obligatorisch. Das entsprechende Gesetz heisst KVG. Eine entsprechende Versicherung muss spätestens 3 Monate nach Wohnsitznahme in der Schweiz abgeschlossen werden, bzw. sofort nach Geburt eines Kindes. Es gibt sehr viele Versicherer (ca. 100). Jeder kann seine Grundversicherung frei wählen, wobei jedoch die sehr unterschiedlichen Prämien zu vergleichen sind. Die Versicherung bezahlt die Krankenkosten zu 90 %, sobald diese den gewählten Franchisebetrag übersteigen (weitere Auskünfte auf www.bsv.admin.ch / +41 31 322 90 11, auch auf Deutsch).
Eine grosse Mehrheit der Versicherten schliesst neben der Grund- auch noch Zusatzversicherungen ab. Diese sind nicht obligatorisch und decken Kosten aus alternativen Therapien (z.B. Akupunktur). Die Zusatzversicherungen können auch bei einem anderen als dem Grundversicherer abgeschlossen werden. Die Anbieter von Zusatzversicherungen können die Leistungsanbieter frei wählen, die Prämien nach Gutdünken festsetzen und Vorbehalte bzw. Ausschlüsse formulieren.
Deckt Material- und Körperschäden, die der Versicherte bei Drittpersonen verursacht hat. Diese kann individuell oder für die ganze Familie abgeschlossen werden; nicht obligatorisch.
Nicht obligatorisch, deckt die Kosten eines Anwalts bei Rechtsstreitigkeiten.
• In der Schweiz gibt es das „ius soli“, das heisst den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Geburt im Land, nicht. Die Modalitäten für den Erwerb der Staatsbürgerschaft sind auf Gemeinde- und Kantonsebene geregelt, weshalb Kriterien und Dauer für den Erwerb je nach Wohnort sehr verschieden sind.
• Minimale Anforderungen: (ohne Garantie, das Schweizer Bürgerrecht dann auch tatsächlich zu bekommen!):
- Mindestaufenthaltsdauer in der Schweiz 12 Jahre (die in der Schweiz zwischen dem 10.
und dem 20. Altersjahr verbrachten Jahre zählen doppelt)
- In der Schweiz integriert sein (subjektives Kriterium)
- Die an Wohnort gebräuchliche Landessprache sprechen
- Schweizer Gepflogenheiten und Bräuche kennen
- Die Rechtsordnung anerkennen und keine Gefahr für die Sicherheit des Landes darstellen
• Einzelne Gemeinden erleichtern die Einbürgerung (diese kann eineinhalb bis fünf Jahre dauern!).
• Keine Mautstellen auf den Autobahnen, jedoch Vignettenpflicht (CHF 40, ca. € 25 für ein Jahr)
• Aufgrund der in letzter Zeit sehr fluktuierenden Erdölpreise können zu den Benzinpreisen keine verbindlichen Angaben gemacht werden. Auf jeden Fall war das Benzin in der Schweiz immer billiger als in Italien.
• Das Strassennetz ist sehr dicht und von bester Qualität
Einige Beispiele für den Zeitaufwand auf der Autobahn für ausgewählte Strecken:
Genf – Zürich 3 Uhr
Bern – Zürich 1 Uhr ¼
Lugano – Genf 4 Uhr
Lugano – Basel 3 Uhr ¼
Lausanne – Genf 45 Minuten
Lausanne – Bern 1 Uhr ¼
• Das Bahnnetz (staatlich und privat; Staatsbahnen SBB – CFF – FFS) ist ebenfalls sehr engmaschig. Pünktlichkeit und Komfort sind nicht nur „Clichés“, sondern Alltag. Zur Erhaltung dieses Standards sind auch die Preise für öffentliche Verkehrsmittel höher als in den Nachbarländern. Es gibt zudem ein Generalabonnement, das zur freien Fahrt auf fast allen Bahnen, Schiffen und Busnetzen berechtigt (für 1 Jahr CHF 4700 , ca. € 2935, 1. Klasse, CHF 2990, ca. € 1870, 2. Klasse). Das GA kann auch für eine kürzere Dauer erworben werden (mindestens 4 Monate, jeweils nach 1 Monat erneuerbar).